Unter dem Begriff verstehen wir im Allgemeinen alle Maßnahmen, die vor der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes schützen sollen. Ebenso beinhaltet Brandschutz auch Rettung und Löscharbeiten.
Um der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenzuwirken und die Ausbreitung sowie die Folgen zu minimieren, verwenden wir im Vorfeld Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz beinhaltet bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen.
Also können wir den vorbeugenden Brandschutz in die folgenden 3 Bereiche einordnen:
Im Brandfall greift der abwehrende Brandschutz. Die Feuerwehr leistet hierbei den größten Beitrag.
Das Minimieren von Begleitschäden fällt ebenfalls unter den abwehrenden Brandschutz. Die Begleitschäden können deutlich höher sein als der Hauptschaden.
Unter dem Hauptschaden versteht man das, durch das Feuer, vernichtete Hab und Gut. Begleitschäden sind z.B.: Rauch-, Löschwasser-, Umwelt- und Ausfallschäden.
Der bauliche Brandschutz und die zugehörigen Maßnahmen sind sehr komplex und vor Allem vielfältig. In der Regel wird in Deutschland von Bauordnungsämtern, vor ihrer Erteilung einer Baugenehmigung, ein Brandschutzkonzept gefordert.
Im baulichen Brandschutz sind die brandschutztechnischen Anforderungen an raumabschließende Bauteile enthalten. Dazu gehören: Wände und Decken zur Trennung von Brandabschnitten, außerdem Öffnungen, wie Türen und Fenster. Priorisiert wird hier die Sicherung der Rettungswege.
Die Vorgaben für Deutschland und Europa im baulichen Brandschutz finden wir hauptsächlich in der:
Wir bewerten bei baulichen Maßnahmen in erster Linie den Feuerwiderstand der Bauteile und das Brandverhalten der Baustoffe.
Die richtigen Baumaterialien, an der richtigen Stelle eingesetzt, können hohe Brandlasten vermeiden und Brände, Feuer oder Rauchentwicklung verhindern.
Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Funktionalität und Maximierung des Brandschutzes beitragen. Darunter fallen technische Einrichtungen/Anlagen/Systeme, die
Dazu zählen unter Anderem:
u.v.m..
Unter organisatorischem Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die die Planung, Organisation und Vorbereitung des Brandschutzes im Unternehmen betreffen.
Der Unternehmer selbst ist durch seine betriebliche Verantwortung der Brandschutzverantwortliche. Viele seiner Aufgaben kann er jedoch an den Brandschutzbeauftragten weitergeben. Dies entbindet ihn jedoch nicht von seiner Verantwortung.
Zu den Maßnahmen gehört:
Für weitere Infos oder zur Beratung können Sie uns gerne kontaktieren.