Barrierefreiheit und Brandschutz

Barrierefreiheit und Brandschutz

Was ist neu zum Thema Barrierefreiheit? Wo finden Sie Planungshinweise? Was müssen Sie öffentlich-rechtlich umsetzen?

Die Anforderungen an öffentliche Gebäude sind hoch. Neben dem Brandschutz, müssen Planer auch das Thema Barrierefreiheit berücksichtigen. Wie beide Anforderungen in Einklang gebracht werden können, was es zu beachten gibt und welche rechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen sind, wird in unserem Artikel erläutert. Die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung ist ein positiver Luxus, den sich unsere wohlhabende und fortschrittliche Gesellschaft jetzt leisten kann und Schritt für Schritt umsetzen muss. Die demografischen Altersveränderungen in Deutschland mit ihren zukünftigen Herausforderungen könnten, bei fehlender Voraussicht und zu spätem Beginn der Implementierung, zum einen „nicht über Nacht“ und zum anderen nicht „in der Fläche“ verwirklicht werden.

Neuerungen in Hessen:

Der Anteil von Menschen mit einer schweren Behinderung beträgt in Deutschland gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes ca. 8,9 %. Viele hiervon sind älter als 55 Jahren, ca. ein Drittel dieser Menschen hat die Altersgrenze von 75 Jahren überschritten. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen sowie der demografischen Entwicklung bedarf die Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Bauen im Jetzt und in der Zukunft der Integration in unseren Planungsalltag.

In vielen Landesbauordnungen – so auch in der hessischen – ist für Gebäude das Erfordernis für die Barrierefreiheit baurechtlich festgelegt. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch definierte private Gebäude – unabhängig davon ob es sich um einen Neubau resp. Maßnahmen im Bestand handelt. Siehe hierzu auch u.a. die §§ 33 (Wohnungen) und 46 Barrierefreies Barrierefreies Bauen der Hessischen Bauordnung (HBO) . Wichtig: Die Verhältnismäßigkeit der erforderlichen Maßnahmen im Bestand ist zu berücksichtigen.

Diese qualitativen Anforderungen der HBO werden durch die Technische Baubestimmung DIN 18040 konkretisiert. Sie gilt es öffentlich-rechtlich – als Technische Baubestimmung – bei der Planung, Errichtung usw. zu beachten. Finden Sie bei der Czotscher GmbH hier die Neuerungen, die in Hessen bzgl. der DIN 18040 sowie der Beherbergungsstättenrichtlinie baurechtlich im Jahr 2016 veröffentlicht wurden.

Neuerung im Bund:

Auf Bundesebene hat das hat Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Frühjahr dieses Jahres die 3. Auflage des Leitfaden Barrierefreies Bauen – Hinweise zum inklusiven Planung von Baumaßnahmen des Bundes veröffentlicht. Natürlich bietet der Leitfaden auch für andere Gebäude wertvolle Hinweise bzgl. der vielschichtigen Thematik, die über das reine Planen für mobilitätseingeschränkte Personen hinausgeht.

Auf 212 Seiten werden neben der Erläuterung der normativen und rechtlichen Grundlagen, der Integration der Planung für die Barrierefreiheit in den gesamten Planungs- und Bauablauf praxistaugliche Lösungen sowie ein Beispielprojekt vorgestellt. Die Leser finden unter anderem Informationen bzgl. der Implikationen auf die Brandschutzplanung, z. B. bei der Dimensionierung der Flucht- und Rettungswege.

Studie zu Kosten der Barrierefreiheit:

Ein interessantes Forschungsprojekt zu Kosten des Barrierefreien Bauens wurde durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) initiiert, dessen Ergebnisse nun auf der Internetseite www.bbsr.bund.de eingesehen werden können. Nicht selten wird der Initiative von Architekten bzgl. der Barrierefreiheit bei Bauherrn mit Bedenken zu kosteneffizientem und wirtschaftlichen Bauen widersprochen. Im Rahmen der Studie analysierte man 30 Objekte um die Mehraufwendungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit zu ermitteln. Es wurden verschiedene Handlungsfelder der Planung untersucht und die Mehraufwendungen ausgewiesen. Die Verfasser der Studie kommen im Ergebnis zu dem Schluß: „Da sich die Ergebnisse der Untersuchungen auf globale Größen (Bauwerkskosten je Nutzfläche) beziehen, ist es nach dieser methodischen Grundlage möglich, die Kosten der Barrierefreiheit von Beginn an zu berücksichtigen und zu dokumentieren.“ Ein Anstoß zu weiteren Untersuchungen in diesem Feld ist gemacht, denn „methodischen Grundlage möglich, die Kosten der Barrierefreiheit von Beginn an zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Für die Anwendung in der Praxis ist es jedoch notwendig, die Kennwerte bzw. die Einflussgrößen auf die Handlungsfelder durch Auswertung einer ausreichenden Menge von Projekten zu stabilisieren.“

Neuerungen zur Muster-Bauordnung in der Fassung 2016:

Auf dem Brandschutztag der Czotscher GmbH am 26.04.2016 im Schuhbecks Check Inn in Egelsbach berichtete Herr Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser über die bevorstehenden Veränderungen der Muster-Bauordnung. Auch hier gibt es Neuerungen: Die Musterbauordnung 2016 wurde mit der Fassung 13.05.2016 inzwischen auf der Informationsseite der Bauministerkonferenz www.is-argebau.de veröffentlicht. Da sich in der neuen Musterbauordnung wesentliche Änderungen zum Bauproduktenrecht ergeben, die bundesweit einheitlich sein müssen, wird die Einführung in Hessen und den benachbarten Bundesländern also nicht mehr lange auf sich warten lassen. Des Weiteren wurde der Entwurf (Stand 20.07.2016) zur neuen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) der Fachöffentlichkeit dort zur Ansicht eingestellt. Auch dieses baurechtliche Dokument wird den Planungs- und Ausführungsalltag zukünftig maßgeblich mit beeinflussen.

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